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Arbeiten auf Mallorca

 

Um auf Mallorca zu arbeiten benötigt man als EU Bürger keine Arbeitserlaubnis. Bei einem Aufenthalt unter 3 Monaten reicht ein Reisepass.

Bei einem Aufenthalt über drei Monate ist eine Anmeldung beim spanischen Einwohnermeldeamt (Ayuntamiento) des Wohnortes erforderlich (empadronamiento).

Benötigt wird:


- Pass oder Personalausweis
- Miet- / Untermietvertrag oder Nachweis über Grundeigentum.

Danach ist eine Einschreibung bei der Oficina de Extranjeros bzw. der Policía de Extranjeros in das dortige zentrale Register für EU-Ausländer erforderlich. Damit erhalten Sie die N.I.E. (Número de Identidad de Extranjero. Die N.I.E. ist für die Seguridad Social und die Hacienda erforderlich.


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